Kontrolle und Reinigung von Abgasanlagen


Abgasanlagen müssen die zur Kontrolle und zur Reinigung notwendigen Öffnungen aufweisen.

Abgasventilatoren, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, Staubabscheidesysteme sowie Zubehör von Abgasanlagen sind so einzubauen, dass sie für die Reinigung der Abgasanlage leicht entfernt werden können.

Kontroll- und Reinigungsöffnungen in brandabschnittsbildenden Bauteilen sind als Brandschutzabschlüsse, mindestens mit Feuerwiderstand EI30 (nbb/dauerwärmebeständig) auszuführen.

In feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen sind Kontroll- und Reinigungsöffnungen nicht zulässig. 

 

Detailierte Informationen siehe:

pdf dokument Merkblatt Kontrolle und Reinigung von Abagsanlagen