Kontrolle und Reinigung von Abgasanlagen
Abgasanlagen müssen die zur Kontrolle und zur Reinigung notwendigen Öffnungen aufweisen.
Abgasventilatoren, Mess- und Sicherheitseinrichtungen, Staubabscheidesysteme sowie Zubehör von Abgasanlagen sind so einzubauen, dass sie für die Reinigung der Abgasanlage leicht entfernt werden können.
Kontroll- und Reinigungsöffnungen in brandabschnittsbildenden Bauteilen sind als Brandschutzabschlüsse, mindestens mit Feuerwiderstand EI30 (nbb/dauerwärmebeständig) auszuführen.
In feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen sind Kontroll- und Reinigungsöffnungen nicht zulässig.
Detailierte Informationen siehe: